Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch für die Seelsorgeeinheit Oedheim und Degmarn

Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch für die Seelsorgeeinheit 2b

mit den katholischen Kirchengemeinden Oedheim und Degmarn

1)
Das sind wir und das wollen wir:
Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.

Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.

Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart[1].

An der Erarbeitung waren unter der Leitung von den 1. Gewählten Vorsitzenden Oskar Herold & Cäcilie Sandel

die folgenden Personen und Gremien beteiligt:

KGR Oedheim & KGR Degmarn, Kindergottesdienstbegleiter/innen, Mitarbeitende , Vertreter v. Kolping

 

Die Mitarbeitervertretung hat an der Erarbeitung und Entwicklung des Schutzkonzeptes nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 MAVO mitgewirkt.

Die Kirchengemeinderäte haben  diesem Schutzkonzept zugestimmt.[2]

2)
Darum geht es in diesem Konzept:
Begriffe[3]

Der Begriff „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ bzw. „sexueller Missbrauch“ umfasst alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit der Opfer massiv beeinträchtigen.

Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z. B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar.

Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.

Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung.

Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.

Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden.

Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

3)
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse[4]

  1. a) Zu unseren Kirchengemeinden[5] gehören zur Zeit – Stand: 31.12.2022

2498 Menschen, (Oedheim 2140 und Degmarn 358) darunter 294 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. (Oedheim 260 und Degmarn 34)

 

In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen

  • Erstkommunionkatechese
  • Firmkatechese
  • Ministrant/innen
  • Jugendgruppen: DPSG – Pfadfinder
  • Kinderchor
  • Kindergottesdienste & Familiengottesdienste
  • Sternsingeraktion
  • Kinderfeste
  • Zeltlager und Sommerfreizeit: DPSG – Pfadfinder

 

In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

  • Besuchsdienste
  • Seniorennachmittag
  • Seelsorgegespräche

 

Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin folgender Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene:

  • Kindergarten in Oedheim: Don Bosco, Bischof-Keppler, St. Elisabeth,
  • Kindergarten in Degmarn: Martin

 

  • Diese Einrichtungen, haben ein eigenes institutionelles Schutzkonzept, das eigenständiger Bestandteil des Konzepts unserer Kirchengemeinde ist.

 

Die Einrichtungen legen ihre Schutzkonzepte dem leitenden Pfarrer und dem KGR bis Ende Oktober  vor.

Im Bereich Kirchenmusik gibt es bei uns:

  • Kinderchor
  • Unterricht im Rahmen der kirchenmusikalischen Ausbildungsgänge

 

 

In unserer kirchenmusikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt das „Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bereich der Kirchenmusik in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“.[6]

 

  1. b) Analyse der Schutz- und Risikofaktoren („Risikoanalyse“)

 

Die im Abschnitt 3 a) aufgeführten Angebote haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft.

Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgt(e) partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:

 

  • Mitarbeitende, Kirchengemeinderat, Kolping
  • Gruppenleiter/innen
  • Kindergottesdienstbegleiter/innen

 

Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:

  • Fragen zu Gelegenheiten
  • Fragen zur räumlichen Situation
  • Fragen zu strukturellen Gegebenheiten

 

 

Für identifizierte Risikobereiche haben wir folgende Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen:

 

  • Alkohol- und Drogenverbot in Jugendgruppen.
  • Keine Gruppenaktivitäten in privaten Räumen – Nutzung der kirchliche Räume
  • Wenn möglich zwei Betreuer/ Gruppenleiter (Schlüsselgewalt aufteilen)
  • Keine vier Augen Gespräche – 1:1 –Situationen vermeiden
  • wenig Wissen/Bewusstsein über sexualisierte Gewalt (kein Tabuthema mehr)
  • Schulungsangebote von Dekanat

—    Gesprächsleitfaden bei der Verpflichtung /Einstellung: wichtigste Maßnahmen sind dort aufgeführt (siehe 4)

4)
So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher:
Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.

Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.

Diese Themen sprechen wir an:

  • Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung
  • Haltung der Kirchengemeinde zum Kinderschutz
  • respektvoller und wertschätzender Umgang
  • angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Gespräch mit dem Präventionsbeauftragten, Teilnahme an einer Fortbildung, Aussetzen der Tätigkeit für eine bestimmte Zeit, Abmahnung
  1. a) Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag

Die personalverantwortliche Person überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.

Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:

  • Unterschriebener Verhaltenskodex[7] (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterschriebene Selbstauskunftserklärung[8] (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis[9] (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das Kirchliche Verwaltungszentrum des Katholischen Dekanat Heilbronn-Neckarsulm im Heinrich-Fries-Haus, Bahnhofstr. 13, 74072 Heilbronn.

Zuständig für die pastoralen Mitarbeitenden ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind eine gemeinsame Aufgabe und daher Themen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der MAV.

  1. b) Ehrenamtlich Mitarbeitende

Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.

Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen damit verbunden:

  • Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (A2) oder Info-Veranstaltung (A1) (Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Diese Anforderungen ergeben sich aus bischöflichen Gesetzen sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Heilbronn nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.[10]

Vorgehen:

In anhängender Liste[11] haben wir die ehrenamtlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Pflichten erfasst.

Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.

Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.

Diese Liste der Personen wird vom Pfarrbüro Oedheim ständig, sobald Veränderungen anliegen, aber mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer im September wenn die neuen Teilnehmer für Erstkommunion und Firmung vorliegen.

Zuständigkeit:

Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist

die Pfarramtssekretärin im Pfarramt Oedheim.

 

Sie wurde am 05.03.2018 beauftragt und mittels anhängender Erklärung[12] zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

Verfahren:

Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit, mindestens einmal pro Jahr im September, dazu aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsveranstaltung kann im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.

Zum besseren Verständnis dieser Verpflichtungen für Ehrenamtliche senden wir ihnen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen ein Schreiben zu, das unsere Präventionsmaßnahmen erklärt und Kontaktadressen benennt.[13]

Die Pfarramtssekretärin stellt den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und die Meldebehörde um Kostenbefreiung gebeten wird.[14] Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist damit für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.

 

  • Mit dieser Bescheinigung beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Die/der Ehrenamtliche legt das erhaltene Führungszeugnis der verantwortlichen Person (s.o.) persönlich vor oder sendet ihr dieses in einem verschlossenen Umschlag.
  • Die verantwortliche Person dokumentiert, nach den Bestimmungen des Datenschutzes, den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist.
  • Wichtig: Bei einschlägigen Einträgen in einem erweiterten Führungszeugnis oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehen[15] beraten werden kann.
  • Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in einer Liste[16]
  • Bei Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nach Einsichtnahme erhält die/der Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück.
  • Nach fünf Jahren fordert die beauftragte Person die/den Ehrenamtliche/n dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
  • Die Liste der von Ehrenamtlichen eingesehenen und erhaltenen Unterlagen wird von der verantwortlichen Person geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/im Tresor aufbewahrt.
  • Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung und Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden je Person in einem Ordner abgelegt und entsprechend der Datenschutzvorgaben zusammen mit der Dokumentationsliste aufbewahrt.

In unserer Seelsorgeeinheiten befindet sich nur ein Pfarrbüro in dem eine zentrale Liste geführt wird. Sämtlicher Postverkehr geht  über dieses Pfarrbüro. So ist gewährleistet, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß im Pfarrbüro Oedheim hinterlegt werden.

5)
So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen, nehmen an Fortbildungen teil, die wir entsprechend dem „Bischöflichen Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Fortbildungsgesetz) sicherstellen.

Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden auf ihre/seine Teilnahmepflicht hinzuweisen.

Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.

Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinde erfüllen, ist die/der jeweils zuständige pastorale Mitarbeitende, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro, dafür verantwortlich.

Die entsprechenden Verpflichtungen, die in unserer Kirchengemeinde bestehen, sind in der o.g. Liste[17] festgehalten.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an Fortbildungen zur Prävention teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.

Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für eine Präventions-Fortbildung (Basis bzw. Vertiefung) der jeweils zuständigen Stelle vor:

  • Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
  • Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der verantwortlichen Person[18]

So organisieren wir die notwendigen Basis-Fortbildungen:

  • für erwachsene Ehrenamtliche: Schulungen vom Dekanat
  • für jugendliche Ehrenamtliche: Schulungen vom Dekanat
  • Information der Erstkommunionkatechet/innen innerhalb ihrer Vorbereitung auf die Katechese durch Pfarrbüro

 

Wir kooperieren dazu mit

  • der Dekanatsgeschäftsstelle und dem Institut für Fort- und Weiterbildung[19],
  • mit dem Dekanats-Jugendreferat bzw. BDKJ (für die Jugendarbeit),
  • der Katholischen Erwachsenenbildung,
  • für pädagogische Fachkräfte unserer Kindergärten mit der Fachberatung des LV Kita

 

Über die Fortbildungen für Mitarbeitende hinaus fördern wir Informations- und Präventionsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und die ganze Kirchengemeinde.

6)
Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander:
Verhaltenskodex

  1. a) Verhaltenskodex

Uns ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.

Wir anerkennen den verbindlichen Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart[20]. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, diesen Kodex zu unterzeichnen.

Die bei uns engagierten Jugendlichen können stattdessen die „Ehrenerklärung“ des BDKJ[21] der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterzeichnen.

In unserer kirchenmusikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten die Verhaltensregeln des „Schutzkonzepts zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bereich der Kirchenmusik in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“.

7)
Fragen und Kritik erwünscht:
Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

.

Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung der Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.

Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert.

Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.

Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen:

  • Kontakte (per Homepage, per Mail, per Telefon, per „Kummerkasten“ Briefkasten am Pfarrhaus)
  • Regelmäßige Feedbackrunden

Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen informiert werden:

Die Leitung der Kirchengemeinde: leitender Pfarrer oder 1. Gewählter Vorsitzender der Kirchengemeinde von Oedheim oder Degmarn

 

Die Kontaktadressen werden ständig auf der Homepage veröffentlicht.

Folgende Kontaktadressen gelten bei Beschlussfassung des institutionellen Schutzkonzepts[22]:

Pfarrer Johny Tel:07136/20492  E-Mail: StMauritius.Oedheim@drs.de

8)
Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird:
Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.

Sollte ein Kind, eine/ein Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftige/r Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst deren/dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!

 

Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle[23] in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für Schutzbedürftige zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.

Kontaktadressen sind in der Anlage[24] aufgeführt und werden veröffentlicht.

Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Kontakt zu Verdächtigten wird empfohlen, Beratung oder Supervision in Anspruch zu nehmen.

  1. a) Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde[25]

Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.

Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum – unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese[26] sowie die/den gewählte/n Vorsitzende/n des KGR

  • Hinweis: Die Kommission Sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
  • Die Kommission Sexueller Missbrauch informiert den Bischof und berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf.[27]

Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission Sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.

  • Sollte der Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Heilbronn-Neckarsulm, Bahnhofstr. 13, 74072 Heilbronn, Dekan Rossnagel Tel: 07131/741-2000 oder per E-Mail: pfarrer.rossnagel@katholisch-hn.de für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
  • Eigens geschulte Beraterinnen und Berater, die von der Diözese vermittelt werden,[28] können in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen.
  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten.

Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.

  • Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
  • Gesetzliche Meldepflichten (z. B. an den KVJS bei Vorfällen im Kindergarten) sind zu beachten.
  • Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
  1. b) Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen

Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln.

Der leitende Pfarrer wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert.

 

  1. c) Opfer von sexualisierter Gewalt durch Täter/innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde

Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.

Ist oder war der/die Täter/in bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu in

                                                                                       

 

 

 

9)
So gehen wir mit sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit um:
Nachhaltige Aufarbeitung

 

  1. a) Reflektion aktueller Vorkommnisse

Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.

  1. b) Gebetstag 18. November

Sexueller Missbrauch in unserer Kirche/in unserer Diözese/Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.

Den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Gebets- und Gedenktag für Missbrauchsopfer am 18.11. begehen wir, indem wir auf das Thema aufmerksam machen, durch Einarbeitung in der Predigt, Gebete und Fürbitte und für die Opfer beten.

 

10)
So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden:
Qualitätsmanagement

  1. a) Regelmäßige Thematisierung

Der leitende Pfarrer und der Diakon kümmern sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.

  1. b) Regelmäßige Aktualisierung der Daten

Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.[29]

  1. c) Präventionsberater/in

Folgende Person ist zuständig für die Beratung und Koordination der Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Kirchengemeinde („Präventionsberater/in“) und für den Kontakt zum/zur Präventionskoordinator/in im Dekanat.

Diakon Gregor Haag

  1. d) Haushaltsmittel

Im Haushaltsplan der Kirchengemeinde/Seelsorgeeinheit werden Mittel für Präventionsmaßnahmen eingeplant.  500,- €

  1. e) Regelmäßige Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft. Individueller Ausschuss bei Überarbeitung des Konzepts mit: Pfarrer, Mitglieder KGR, Mitarbeitern und aller betroffenen Gruppierungen. .

Nächster Termin: Februar 2030

11)
Schutzkonzept in der Kooperation

 

  1. a) Rechtlich selbstständige Verbände

Mit den rechtlich selbstständigen Verbänden und Vereinen, die unter dem Dach unserer Kirchengemeinde mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, vereinbaren wir, dass sie unser Schutzkonzept anerkennen und verwirklichen oder ein eigenes – dazu passendes – Schutzkonzept umsetzen.

Die Vereine sind:

Kolpingfamilie Oedheim

DPSG – Pfadfinder Oedheim

Beide haben eigene Schutzkonzepte

 

  1. b) Zusammenarbeit im Sozialraum

In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.

Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.

 

  1. c) Fremdfirmen und Mieter

Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen oder wenn solchen externen Personen oder Firmen kirchliche Räume überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen analog an.[30]

 

 

12)
So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt:
Öffentlichkeitsarbeit

Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex und insbesondere die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.

Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:

  1. a) Das gesamte Schutzkonzept sowie (separat) der Verhaltenskodex werden auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.
  2. b) Verhaltenskodex werden zusätzlich an folgenden Orten ausgehängt: Auslegen am Schriftenstand und am Brett „Bekanntmachungen“  in der Kirche
  3. c) Die Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden (vgl. Abschnitt 7) veröffentlichen wir außerdem auf der Homepage, im Schaukasten sowie am Brett „Bekanntmachungen“ beim Schriftenstand in der Kirche.

 

 

 

 

 

 

 

3)
Beschluss

 

Die Kirchengemeinderäte haben das Schutzkonzept beraten und beschlossen:

Datum der Sitzung Unterschrift Gewählte/r KGR-Vorsitzende/r Datum der Unterschrift
KGR Oedheim 22.03.2023  Oskar Herold 22.03.2023
KGR Degmarn 22.03.2023 Cäcilie Sandel 22.03.2023

 

Pastoralrat der GKAM am

 

______________________________________                 ___________________________________________

Ort, Datum,                                                                                   Unterschrift: Gewählte/r Vorsitzende/r des Pastoralrats

 

Oedheim , 22.03.2023

____________________________________

Ort, Datum,

Pfarrer Johny

________________________________________             ___________________________________________

Unterschrift Ltd. Pfarrer                                                              (ggfs. Pfarrer der GKAM)

 

 

 

[1] Siehe Anlage A1: Gesetzliche Grundlagen.

[2] Siehe letzte Seite.

[3] Definitionen in Anlehnung an die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt KABl. 2020, Nr. 4.

[4] Wenn die Bestandsaufnahme zu umfangreich ist: ggfs. als Anlage ans Ende stellen.

[5] Siehe Fußnote 1.

[6] Veröffentlichung im Laufe des Jahres 2022.

[7] Anlage C1. Für Beschäftigte im Bereich der Bistums-KODA-Ordnung gelten die Regelungen aus der Ordnung über Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (OPMs-DRS).

[8] Anlage C2. Siehe Fußnote 11.

[9] Siehe Fußnote 11.

[10] Unterschrieben am … von …

[11] Vgl. Anlagen B3 – B5 (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[12] Anlagen C4 und C5 (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[13] Anlage 10: Vorlage der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, ggfs. angepasst (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[14] Anlage B7: Vorlage für Bescheinigung (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[15] Abgestuftes Vorgehen: vom Informationsgespräch bis hin zum Ausschluss von der ehrenamtlichen Tätigkeit.

[16] Anlage C6: Dokumentationsliste (siehe praevention-missbrauch.drs.de).

[17] In Abschnitt 4.b), vgl. Anlagen B3 – B5 (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[18] Siehe Abschnitt 4.b)

[19] Vgl. Anlage B6: Handreichung für Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und Verwaltungszentren, hrsg. von der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, Rottenburg.

[20] Siehe KABl. 2021, Nr. 8, Ausführungsbestimmung zur Anwendung der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

[21] Siehe bdkj.info/kinderschutz

[22] Siehe Anlage C7

[23] Spezialisierte Fachberatungsstelle und/oder insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a/8b SGB VIII.

[24] Siehe Anlage C7 (siehe praevention-missbrauch.drs.de)

[25] Siehe auch die „Ordnung über Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“, KABl. 2022, Nr. 4.

[26] Anlage C8 (siehe praevention-missbrauch.drs.de).

[27] Zum Beispiel: Schutzmaßnahmen für Betroffene, Maßnahmen gegenüber der verdächtigten Person, weitere Aufklärungsmaßnahmen, Einschaltung der Staatsanwaltschaft, Information der Öffentlichkeit usw.

[28] Kontakt über die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, Bischöfliches Ordinariat Rottenburg.

[29] Dekanats-/Landkreis- und diözesanweite Daten werden durch die Dekanatsgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.

[30] Vgl. Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, Pkt. 3.1.3 (KABl. 2020, Nr. 4).