Beratungsangebot des kirchlichen Ehegerichts

Leben mit einer zerbrochenen Ehe
Beratungsangebot des kirchlichen Ehegerichts

Die Ehe zwischen zwei Christen ist für die katholische Kirche unauflöslich – allerdings nur dann,
wenn sie auch nach kirchlichen Maßstäben gültig geschlossen wurde. Dies zu prüfen, ist Sache des
Bischöflichen Offizialats Rottenburg, des kirchlichen Ehegerichts der Diözese Rottenburg
Stuttgart. Das Offizialat prüft, ob eine Ehe kirchlich ungültig geschlossen wurde, ob also bei der
Heirat gar keine unauflösliche Ehe zustande kam. In solchen Fällen ist eine erneute Eheschließung
möglich.

Friedolf Lappen ist einer der Eherichter am Bischöflichen Offizialat. Interessierte, die sich nach der
Möglichkeit eines kirchlichen Eheverfahrens und einer erneuten kirchlichen Eheschließung
erkundigen wollen, können sich mit ihm zu einem kostenlosen und unverbindlichen persönlichen
Informations- und Beratungsgespräch treffen am

Dienstag, den 9. Dezember 2025,
im Heinrich Fries Haus Heilbronn,
Bahnhofstraße 13, 74072 Heilbronn.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorab eine genaue Uhrzeit, um Wartezeiten zu vermeiden.
Für die Terminvereinbarung und für Vorabinformationen erreichen Sie Herrn Lappen telefonisch
unter der Nummer 07472/169-525.

Hinweise zum kirchlichen Ehegericht und zu den kirchlichen
Eheverfahren finden Sie auch im Internet unter https://recht.drs.de
(Menüpunkt: Bischöfliches Offizialat).

Flyer